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Unterstützte Formate: JPG, PNG, WebP, GIF, BMP
Max. Dateigröße: 50MB
Schengen-Raum — Passfoto
Verwenden Sie die Zuschnittvorlage zusammen mit der Spezifikationstabelle und den Vorgaben der ausstellenden Behörde. Für Papier- und Online-Anträge können unterschiedliche Regeln gelten.
Passfoto-Vorgaben für Schengen-Raum
- Abzugsformat
- 35 × 45 mm · 413 × 531 px
- Kopfhöhe (Kinn bis Scheitel)
- 32 – 36 mm
- Hintergrund
- Hintergrund: einfarbig hell (creme oder hellgrau)
- Aufnahmezeitpunkt
- Innerhalb von 6 Monaten aufgenommen
- Brille
- Erlaubt, sofern beide Augen klar erkennbar sind
- Einzureichende Abzüge
- 2 identische Abzüge
Besonderheiten in Schengen-Raum
- Neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, beide Augen offen und direkt in die Kamera gerichtet.
- Die Breite ist ein Bereich von 35–40 mm, kein fester Wert.
- Bildausschnitt: Kopf und obere Schultern in Nahaufnahme, sodass das Gesicht 70–80 % des Fotos einnimmt.
- Heller einfarbiger Hintergrund, gleichmäßiges Licht — keine Schatten oder Blitzreflexe im Gesicht, keine roten Augen.
- Frontal zur Kamera: kein Blick über die Schulter im Porträtstil, keine Neigung, und beide Gesichtsränder klar sichtbar.
- Eine Brille ist erlaubt, sofern die Augen klar sichtbar sind, die Gläser den Blitz nicht spiegeln und nicht getönt sind. Die Anleitung rät sogar zu leichteren Fassungen, falls vorhanden.
- Die Fassung darf keinen Teil der Augen verdecken.
- Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig; vom Kinn bis zur Stirnoberkante und beide Gesichtsränder müssen klar erkennbar sein.
- Sie müssen allein im Bild sein — keine Stuhllehnen, kein Spielzeug, keine weiteren Personen.
Warum Passfotos abgelehnt werden
- Prüfen Sie Bildausschnitt, Beleuchtung und aktuelle Antragsvorgaben. Die passende Bildgröße allein garantiert keine Annahme.
Vorgaben geprüft am 2026-08-20, Quelle: European Commission
