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Schengen-Visum Foto: 35×45 mm für alle 29 Länder

Ein einziger Fotostandard gilt für den gesamten Schengen-Raum — 29 Länder, darunter Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und die Schweiz. Sie brauchen nicht für jede Botschaft ein eigenes Foto. Wichtig: Das Gesicht muss 70–80 % des Bildes einnehmen, mehr als die meisten erwarten.

Passfoto-Vorgaben für Schengen-Raum

Abzugsformat
35 × 45 mm · 413 × 531 px
Kopfhöhe (Kinn bis Scheitel)
32 – 36 mm
Hintergrund
Hintergrund: einfarbig hell (creme oder hellgrau)
Aufnahmezeitpunkt
Innerhalb von 6 Monaten aufgenommen
Brille
Nicht erlaubt
Einzureichende Abzüge
2 identische Abzüge

Besonderheiten in Schengen-Raum

  • 35×45 mm, Kopfhöhe 32–36 mm — das Gesicht soll 70–80 % des Bildes ausfüllen.
  • Brillen sind seit 2011 untersagt, auch schmale Fassungen und klare Gläser.
  • Weißer oder sehr heller grauer Hintergrund mit deutlichem Kontrast zum Gesicht.
  • Neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, beide Augen offen und direkt in die Kamera gerichtet.
  • Kopfbedeckungen nur aus religiösen Gründen, das Gesicht muss von Kinn bis Stirn frei bleiben.
  • Aufnahme innerhalb der letzten 6 Monate.
  • Im Visumzentrum werden meist zwei identische Abzüge verlangt.
  • Die 29 Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.

Warum Passfotos abgelehnt werden

  • Der Kopf ist zu groß oder zu klein. Das ist der häufigste Ablehnungsgrund und zugleich der, den man selbst am wenigsten bemerkt: Das Format stimmt, nur die Kopfhöhe liegt außerhalb des Bereichs.
  • Schatten hinter dem Kopf, meist weil man zu dicht an der Wand steht. Gehen Sie einen Meter vom Hintergrund weg.
  • Lächeln oder leicht geöffneter Mund. Neutral heißt wirklich neutral.
  • Haare verdecken ein Auge, oder der Pony wirft einen Schatten auf die Augenpartie.
  • Ungleichmäßiges Licht, sodass eine Gesichtshälfte deutlich dunkler ist.
  • Retuschierte, gefilterte oder mit KI-Beauty-Tools bearbeitete Fotos. Die meisten Behörden prüfen das inzwischen und lehnen solche Bilder direkt ab.

Vorgaben geprüft am 2026-08-12, Quelle: European Commission

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