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Unterstützte Formate: JPG, PNG, WebP, GIF, BMP

Max. Dateigröße: 50MB

Schengen-Raum — Passfoto

Verwenden Sie die Zuschnittvorlage zusammen mit der Spezifikationstabelle und den Vorgaben der ausstellenden Behörde. Für Papier- und Online-Anträge können unterschiedliche Regeln gelten.

Passfoto-Vorgaben für Schengen-Raum

Abzugsformat
35 × 45 mm · 413 × 531 px
Kopfhöhe (Kinn bis Scheitel)
32 – 36 mm
Hintergrund
Hintergrund: einfarbig hell (creme oder hellgrau)
Aufnahmezeitpunkt
Innerhalb von 6 Monaten aufgenommen
Brille
Erlaubt, sofern beide Augen klar erkennbar sind
Einzureichende Abzüge
2 identische Abzüge

Besonderheiten in Schengen-Raum

  • Neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, beide Augen offen und direkt in die Kamera gerichtet.
  • Die Breite ist ein Bereich von 35–40 mm, kein fester Wert.
  • Bildausschnitt: Kopf und obere Schultern in Nahaufnahme, sodass das Gesicht 70–80 % des Fotos einnimmt.
  • Heller einfarbiger Hintergrund, gleichmäßiges Licht — keine Schatten oder Blitzreflexe im Gesicht, keine roten Augen.
  • Frontal zur Kamera: kein Blick über die Schulter im Porträtstil, keine Neigung, und beide Gesichtsränder klar sichtbar.
  • Eine Brille ist erlaubt, sofern die Augen klar sichtbar sind, die Gläser den Blitz nicht spiegeln und nicht getönt sind. Die Anleitung rät sogar zu leichteren Fassungen, falls vorhanden.
  • Die Fassung darf keinen Teil der Augen verdecken.
  • Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig; vom Kinn bis zur Stirnoberkante und beide Gesichtsränder müssen klar erkennbar sein.
  • Sie müssen allein im Bild sein — keine Stuhllehnen, kein Spielzeug, keine weiteren Personen.

Warum Passfotos abgelehnt werden

  • Prüfen Sie Bildausschnitt, Beleuchtung und aktuelle Antragsvorgaben. Die passende Bildgröße allein garantiert keine Annahme.

Vorgaben geprüft am 2026-08-20, Quelle: European Commission

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